Der Pflegefall – Was nun? Kinder haften für ihre Eltern

von onvista, am Mittwoch, 10.7.2019

Die Bevölkerung wird immer älter, die Themen „Pflege“ und „Vorsorge“ sind in aller Munde. Kopfzerbrechen bereitet vielen Menschen aber auch der Elternunterhalt. Was muss man beachten, welche Pflichten gibt es und wie kann man vorsorgen? In unserem Video erklärt Rechtsanwalt Thomas Klein die aktuelle Rechtslage und erläutert Handlungsmöglichkeiten für Betroffene. Präsentiert wird Ihnen dieses Video von der Allianz Generalvertretung Jung & Pechlivanidis in Kooperation mit onvista.

Das wird teuer!

In Deutschland gab es 2017 laut Statistischem Bundesamt 3,41 Millionen Pflegebedürftige im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes. Etwa ein Viertel davon, nämlich 820.000 Menschen wurden stationär in Pflegeheimen betreut. Ein teures Unterfangen, wie Thomas Klein, Fachanwalt für Familienrecht erklärt: Je nach Bundesland kann die Unterbringung und Versorgung in einem Pflegeheim bis zu 5.000 Euro monatlich betragen. Kann der Betroffene die Kosten nicht oder nur unvollständig tragen, müssen seine Angehörigen für ihn aufkommen. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind „Verwandte dazu verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“. Und die Unterhaltspflicht schließt sogar angeheiratete Schwiegerkinder mit ein. Auch eine vereinbarte Gütertrennung schützt vor dem Familienunterhalt nicht.

Ist die eigene Rente in Gefahr?

Eine angsteinflößende Vorstellung für viele: Man geht jahrelange arbeiten und denkt vielleicht sogar schon an den eigenen Ruhestand. Stattdessen für die Pflege eines oder beider Elternteile aufzukommen kann eine starke finanzielle Belastung sein. Doch der Fachmann gibt an dieser Stelle Entwarnung. Denn die Leistungsfähigkeit des „Kindes“ muss weiterhin gegeben sein. Thomas Klein erklärt, dass der Elternunterhalt nicht dazu führen darf, dass die eigene Lebensstellung des Kindes und seiner Familie gefährdet werden. Dabei wird der bisherige Lebensstandard berücksichtigt und darf sich nicht zum Negativen ändern.

Tückische Schenkungen

Besondere Beachtung sollte bei der Planung der Pflegevorsorge das Thema „Schenkungen“ bekommen. Denn diese können zurückgefordert werden, wenn in früheren Jahren Eigentum auf das Kind übertragen wurde, nun aber Geld für die Pflege benötigt wird. Um dem Rückforderungsanspruch einer Schenkung zu entgehen, rät Klein, Schenkungen zu vermeiden oder eine entgeltliche Gegenleistung in Form einer Pflegeverpflichtung festzuhalten. So könnte man beispielsweise seine Eltern selber pflegen, ihnen im Haushalt unter die Arme zu greifen oder Erledigungen für sie machen.

Tipps und Tricks vom Profi

Um die Höhe des Elternunterhaltes so gering wie möglich zu halten, können verschiedene Posten abgezogen werden. So wird zum Beispiel das Netto-Gehalt zur Ermittlung herangezogen: Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuerrücklagen werden also abgerechnet. Genauso wie der Kindesunterhalt stets vorrangig ist und somit abzugspflichtig. Ebenso dürfen Versicherungen, Kredit und die Fahrtkosten zu den Eltern zum Abzug angesetzt werden.

Beruhigend ist auch, dass das Einfamilienhaus, Rücklagen zur Renovierung sowie zur Altersversorgung genutztes Immobilienvermögen grundsätzlich geschützt sind. Auch ein „Notgroschen“, man kalkuliert hier ein dreifaches Nettogehalt, darf nicht angetastet werden.

Vorsorge ist besser als Nachsorge

Thomas Klein rät jedem potenziell Betroffenen dazu, sich im Vorfeld über „Pflegevorsorge“ und „Elternunterhalt“ zu informieren. Denn oft kommen Klienten erst zu ihm, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist. Er empfiehlt, vorab mit einem Anwalt über alle Eventualitäten zu sprechen. Denn die Beratung bei einem Fachmann im Vorfeld ist oft wesentlich günstiger. Ein Erstgespräch bei einem Anwalt darf nämlich nie mehr als 190 Euro netto kosten. Dieser verhältnismäßig geringe Betrag kann also sinnvoll investiert sein.

Welche Alternativen gibt es?

Vorsorgen ist immer eine gute Alternative. Ob nun privat auf ein separates Konto für den Fall der Pflegebedürftigkeit oder in Form einer Versicherung. Viele Versicherer bieten Pflegetagegeld, Pflegekostenversicherung, Pflegerentenversicherungen oder Demenzversicherungen an, um für den Notfall finanziell besser aufgestellt und weniger auf Angehörige angewiesen zu sein.

Sehr wichtig ist neben der finanziellen Vorsorge aber auch das Thema „Vollmachten & Verfügungen“. Damit kann man sich für den Fall absichern, dass Sie oder Ihre Angehörigen Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst vertreten können.

Themen:Absicherung

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