Hexensabbat: Wenn Geschäfte verfallen und Kurse purzeln
von Apostolos Tsiter, am Donnerstag, 18.6.2015
Hexensabbat, immer mal wieder macht dieses Wort die Runde, meist verbunden mit einer Warnung. Vom „großem Verfall“ sprechen Börsianer und davon, dass Aktien und Indizes kräftig schwanken können. An diesem Freitag ist es es wieder so weit, es ist Hexensabbat, und so mancher Börsen-Neuling mag sich ein wenig verwundert am Kopf kratzen: Hexen? Sabbat?
An jedem dritten Freitag eines Monats kommt es an der Börse zu einem Verfall bestimmter Termingeschäfte. Dabei handelt es sich um sogenannte Futures und Optionen, mit denen Investoren auf den zukünftigen Verlauf von Aktien und Indizes wetten. Sie nutzen diese Instrumente einerseits für Spekulationen auf Kursentwicklung, andererseits dient der Future- und Optionsmarkt zur Kursabsicherung von Wertpapierbeständen.
Dreifacher Verfall – Dreifacher Hexensabbat
Termingeschäfte haben unterschiedliche Laufzeiten. Wenn mehrere dieser Instrumente am selben Tag auslaufen, wird vom großen Verfallstermin gesprochen - oder eben vom Hexensabbat.
Dieser große Verfallstag ist stets der dritte Freitag in den Monaten März, Juni, September und Dezember. Häufig wird auch vom „dreifachen Hexensabbat“ gesprochen, weil an der Terminbörse Eurex drei Kategorien von Termingeschäften verfallen:
- Um 12 Uhr verfallen die Futures und Optionen auf die europäischen Stoxx-Indizes.
- Um 13 Uhr enden die Futures und Optionen auf den Dax und TecDax, um 13:05 Uhr auf den MDax.
- Gegen 17:30 Uhr schließlich verfallen die Optionen auf einzelne Aktien.
Verfall bedeutet, dass zu diesen Zeiten die Abrechnungspreise festgelegt werden (der sogenannte settlement price). Dann entscheidet sich für Investoren, ob ihre Wette aufgegangen ist – und so mancher möchte seinem Glück auf die Sprünge helfen.
Noch schnell den Kurs in die richtige Richtung schieben...
Große Marktteilnehmer wie Fonds- oder Vermögensverwalter versuchen im Vorfeld, die aktuellen Kurse auf jene Niveaus zu treiben, auf das sie gewettet haben. Die letzte Stunde vor dem Verfall wird aufgrund der regelmäßig entstehenden Kurskapriolen auch als „Geisterstunde“ bezeichnet.
Verstärkt werden die Kursausschläge dadurch, dass manche Optionsinhaber ihre Optionen ausüben und der zur Lieferung Verpflichtete sich mit den jeweiligen Aktien eindecken muss. Zudem laufen an diesem Tag alte Kontrakte aus, die große Marktteilnehmer durch neue ersetzen müssen.
Am Hexensabbat kommt es daher in der Regel binnen Minuten zu hohem Handelsvolumen und deutlichen Kursschwankungen. Kleinanleger können bei diesem "Hexentreiben" kaum kursbewegend eingreifen, für sie heißt es häufig „Kopf einziehen“.
Verwegene Privatanleger können natürlich auch über Derivate am Handelsgeschehen teilnehmen. Doch dann muss klar sein: Das Verlustrisiko ist aufgrund der starken und unvorhersehbaren Kursschwankungen deutlich stärker als an anderen Handelstagen.
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